Energieausweisauftrag
Auftrag zur Erstellung eines Energieausweises für ein
Wohngebäude:
Unter Berücksichtigung des Baujahres, der Übergangsfristen u. a. sieht die
EnEV 2007 für Wohngebäude (Bestands- und Neuimmobilien) verpflichtend die
Erstellung von verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweisen vor (§§ 16
ff. EnEV). Welcher Ausweis für welches Gebäude benötigt wird und welche
Ausweispflicht auf Ihre Wohnung oder auf Ihr Haus anzuwenden ist, erklären wir
Ihnen gern auf Anfrage.
Sollten Sie zwischen verbrauchs- und bedarfsbasiertem Energieausweis wählen
können, empfehlen wir Ihnen die Erstellung
a)
des kostengünstigen verbrauchsorientierten Energieausweises immer
dann, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen. Diese
Ausweisvariante enthält keine weiteren Ausführungen mit Vorschlägen zur
„energetischen Modernisierung“ Ihres Wohngebäudes. Grundlage des Ausweises ist
die Auswertung des Energieverbrauchs der letzten Jahre mit dem Ergebnis der
Errechnung und Darstellung des Energieverbrauchskennwertes. Der
Energieverbrauchskennwert wird in kWh(m²/a) zeitlich- und klimabereinigt
angezeigt. Der Ausweis soll einen überschlägigen energetischen
Qualitätsvergleich von Wohngebäuden ermöglichen.
b)
des zu höheren Kosten erhältlichen bedarfsorientierten Energieausweises
immer dann, wenn Sie Ihre Immobilie energetisch modernisieren oder sanieren
wollen und möglicherweise günstige Baukredite und Zuschüsse in Anspruch nehmen
können. Diese Ausweisvariante enthält umfängliche Modernisierungsvorschläge zur
Energieeinsparung und damit zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres
Wohngebäudes. Der Ausweis wird auf der Grundlage von Berechnungen des
Energiebedarfs erstellt. Die energetische Qualität Ihres Wohngebäudes wird durch
die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen
(Normverbrauch an Energiemenge Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung)
ermittelt.
Gebührenübersicht:
Erstellung eines Verbrauchsausweises für Wohngebäude mit
50,00 €
Erstellung eines Bedarfsausweises für Wohngebäude bis vier Einheiten
mit
275,00 €
Erstellung eines Bedarfsausweises für Wohngebäude bis dreißig
Einheiten mit 350,00 €
jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von z. Z. 19 %.
Ausschließlich zur Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises
ist es nicht erforderlich, eine Energieberatung vor Ort und Besichtigung
des Wohngebäudes vorzunehmen. Ausreichend ist, wenn uns vom Auftraggeber die
relevanten Gebäudedaten und Energieverbrauchswerte der letzten drei Jahre für
das Bewertungsobjekt zur Verfügung gestellt werden.
Sie haben die Möglichkeit, ein Auftragsformular zur rechtsverbindlichen
Bestellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises über
Ihren Computer oder handschriftlich auszufüllen. Hiernach übersenden Sie uns
bitte das von Ihnen unterschriebene Auftragsformular per Fax oder auf dem
Postweg. Der zehn Jahre gültige Energieausweis wird Ihnen mit
Gebührenrechnung in wenigen Tagen zugesandt.
Zur Bearbeitung des Auftragsformulars und Bestellung klicken Sie bitte
hier.
Fragen zum Inhalt beantworten wir Ihnen gern. Senden Sie uns eine
E-Mail oder
telefonieren Sie einfach mit uns!
Sie benötigen jeweils zur Darstellung den Adobe Reader®. Wenn Sie diese Software
nicht installiert haben, klicken Sie folgenden Button an: